GEMA-pflichtig oder GEMA-frei? (FAQ)
Egal wie, bei uns fällt dafür kein weiterer Aufpreis an.
Wir empfehlen jedoch GEMA-freie Musik zu verwenden, da diese, wie der Name schon sagt, GEMA-frei und frei von Rechten Dritter sind. Sie können den Spot also ausstrahlen und senden wie oft und wo Sie möchten, es fallen außer dem Kaufpreis keine weiteren Lizenzgebühren an.
Verwenden wir GEMA-pflichtige Musik, fallen dafür gesonderte Gebühren direkt bei der GEMA an. GEMA-pflichtiges Material sind in der Regel alle bekannten Musikstücke z. B. aus den Charts. Vewenden Sie diese Musikstücke in einer Werbung, der Telefonanlage, einem YouTube-Kanal, einer Webseite oder im Radio, müssen dafür GEMA-Gebühren entrichtet werden. Der Kunde verpflichtet sich, selbst diese Meldung vorzunehmen.
Webradio-Betreiber, die bei der GEMA gemeldet sind, besitzen bereits eine Ausstrahlungslizenz. Normalerweise fallen für Webradio-Ausstrahlungen keine weiteren Gebühren bei der GEMA an. Bitte informieren Sie sich jedoch zuvor bei der GEMA, ob GEMA-pflichtiges Material in Jingles in Ihrem Vertrag enthalten sind.